12 Mai Urlaub im Zecherhof ist wieder möglich
Wir haben erfreuliche Nachrichten für alle Moselfans:
Ab Montag, 17.05.21 öffnen wir unser Urlaubsweingut wieder für Gäste. Das Land Rheinland- Pflaz hat die Beherbergung von Gästen unter Auflagen in der 20. Corona Bekämpfungsverordnung vom 11.05.21 wieder erlaubt.
Vorraussetzungen für einen Urlaub im Zecherhof:
- mind. 5 Tage Inszidenz unter 100 im Kreis Cochem- Zell
- max. 5 Personen aus 2 Haushalten gemeinsam (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit, auch getrennt lebende Paare gelten als ein Haushalt)
- symptomfrei bei Anreise (keine Erkältungssymptome, Fieber etc.) Bei Auftreten von Symptomen muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.
- Für einen Aufenthalt in einer unserer Ferienwohnung benötigen Sie keinen Nachweis über einen negativen Test
- Für einen Aufenthalt in einem Appartment mit Frühstück benötigen wir einen Nachweis über einen negativen Test (Corona Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden oder Nachweis über vollständige Impfung/ Genesen (gilt nicht für Kinder unter 5 Jahren)
- Bei längerem Aufenthalt in einem Appartementalle 48 Stunden ein neuer Test erforderlich (kann zum Selbstkostenpreis bei uns erworben und in unserem Beisen durchgeführt werden)
- medizinische Maskenpflicht im Wartebereich und Gemeinschaftbereichen
- Erfassung der Kontaktdaten
- Frühstücksbuffet ist nicht erlaubt (Wir bieten Ihnen einen Brötchenservice oder Frühstück to go an)
- Es gelten die AHA Regeln (bitte beachten Sie die Hinweisschilder vor Ort)
Generell gelten alle Bestimmungen der 20. Corona- Bekämpfungsverordung des Landes RLP vom 11.05.21
Wir freuen uns sehr auf Sie und hoffen auf Ihr Verständnis für die ganzen Auflagen.
Ihre Familien Kaufmann und Löllmann
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