Urlaub im Zecherhof ist wieder möglich

Urlaub im Zecherhof ist wieder möglich

Weingut Zecherhof - Urlaub, Wein & Genuss in Neef

Wir haben erfreuliche Nachrichten für alle Moselfans:

Ab Montag, 17.05.21 öffnen wir unser Urlaubsweingut wieder für Gäste. Das Land Rheinland- Pflaz hat die Beherbergung von Gästen unter Auflagen in der 20. Corona Bekämpfungsverordnung vom 11.05.21 wieder erlaubt.

Vorraussetzungen für einen Urlaub im Zecherhof:

  • mind. 5 Tage Inszidenz unter 100 im Kreis Cochem- Zell
  • max. 5 Personen aus 2 Haushalten gemeinsam (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit, auch getrennt lebende Paare gelten als ein Haushalt)
  • symptomfrei bei Anreise (keine Erkältungssymptome, Fieber etc.) Bei Auftreten von Symptomen muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.
  • Für einen Aufenthalt in einer unserer Ferienwohnung benötigen Sie keinen Nachweis über einen negativen Test
  • Für einen Aufenthalt in einem Appartment mit Frühstück benötigen wir einen Nachweis über einen negativen Test (Corona Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden oder Nachweis über vollständige Impfung/ Genesen  (gilt nicht für Kinder unter 5 Jahren)
  • Bei längerem Aufenthalt in einem Appartementalle 48 Stunden ein neuer Test erforderlich (kann zum Selbstkostenpreis bei uns erworben und in unserem Beisen durchgeführt werden)
  • medizinische Maskenpflicht im Wartebereich und Gemeinschaftbereichen
  • Erfassung der Kontaktdaten
  • Frühstücksbuffet ist nicht erlaubt (Wir bieten Ihnen einen Brötchenservice oder Frühstück to go an)
  • Es gelten die AHA Regeln (bitte beachten Sie die Hinweisschilder vor Ort)

Generell gelten alle Bestimmungen der 20. Corona- Bekämpfungsverordung des Landes RLP vom 11.05.21

Wir freuen uns sehr auf Sie und hoffen auf Ihr Verständnis für die ganzen Auflagen.

Ihre Familien Kaufmann und Löllmann

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